Neben den Fällen des „alltäglichen Lebens“ bearbeite ich insbesondere Mandate mit folgenden Schwerpunkten:

Bau- und Architektenrecht
Das Bau- und Architektenrecht ist ein Teil des Immobilienrechts und betrifft unter anderem die Rechtsbeziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerks beteiligten Bauherren, Planer, Bauunternehmer und weiteren Beteiligten. Dabei sind insbesondere Vergütungs- und Honorarfragen, Bau- und Planungsmängel sowie Haftungsfragen von hoher Relevanz. Weiterhin fallen in dieses Rechtsgebiet ebenso nachbarrechtliche Angelegenheiten.

Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehung des Staates zu seinen Bürgern. Im Bereich des Verwaltungsrechts liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit insbesondere im öffentlichen Baurecht, welches unter anderem das Planungsrecht, das Bauordnungsrecht sowie das Bodenordnungsrecht umfasst und dem Gewerbe- und Gaststättenrecht.

Vertragsrecht
Vor Abschluss eines weitreichenden Vertrags sollte dieser überprüft werden und insbesondere geprüft werden, ob die gegenseitigen Interessen ausreichend Berücksichtigung finden.

Forderungseinzug
Der Forderungseinzug umfasst die Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Schuldner.

Bau- und Architektenrecht
Das Bau- und Architektenrecht ist ein Teil des Immobilienrechts und betrifft unter anderem die Rechtsbeziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerks beteiligten Bauherren, Planer, Bauunternehmer und weiteren Beteiligten. Dabei sind insbesondere Vergütungs- und Honorarfragen, Bau- und Planungsmängel sowie Haftungsfragen von hoher Relevanz. Weiterhin fallen in dieses Rechtsgebiet ebenso nachbarrechtliche Angelegenheiten.

Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehung des Staates zu seinen Bürgern. Im Bereich des Verwaltungsrechts liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit insbesondere im öffentlichen Baurecht, welches unter anderem das Planungsrecht, das Bauordnungsrecht sowie das Bodenordnungsrecht umfasst und dem Gewerbe- und Gaststättenrecht.

Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere die Regulierung von Sach- und Körperschäden nach Verkehrsunfällen, dem Versicherungsrecht sowie dem Verkehrsstraf- und dem Ordnungswidrigkeitenrecht.

Vertragsrecht
Vor Abschluss eines weitreichenden Vertrags sollte dieser überprüft werden und insbesondere geprüft werden, ob die gegenseitigen Interessen ausreichend Berücksichtigung finden.

Forderungseinzug
Der Forderungseinzug umfasst die Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Schuldner.