Neben den Fällen des „alltäglichen Lebens“ bearbeite ich insbesondere Mandate mit folgenden Schwerpunkten:

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Bau- und Architektenrecht

Beispiele: Haftung bei Baumängeln, Prüfung von Honorarrechnungen, Vertragsgestaltungen, Begleitung der Bauabnahme

Mehr über Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht ist ein Teil des Immobilienrechts und betrifft unter anderem die Rechtsbeziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerks beteiligten Bauherren, Planer, Bauunternehmer und weiteren Beteiligten. Dabei sind insbesondere Vergütungs- und Honorarfragen, Bau- und Planungsmängel sowie Haftungsfragen von hoher Relevanz. Weiterhin fallen in dieses Rechtsgebiet ebenso nachbarrechtliche Angelegenheiten.

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Verwaltungsrecht

Beispiele: Bauordnungsverfügungen, Bauanträge, Enteignung und Enteignungsentschädigungen, Gewerbegenehmigungen und -untersagungen, Gaststättenerlaubnis

Mehr über Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehung des Staates zu seinen Bürgern. Im Bereich des Verwaltungsrechts liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit insbesondere im öffentlichen Baurecht, welches unter anderem das Planungsrecht, das Bauordnungsrecht sowie das Bodenordnungsrecht umfasst und dem Gewerbe- und Gaststättenrecht.

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Vertragsrecht

Beispiele: Prüfung und Gestaltung von unter anderem Bauträger-, Architekten-, Kauf-, Werk- und Mietverträgen

Mehr über Vertragsrecht

Vor Abschluss eines weitreichenden Vertrags sollte dieser überprüft werden und insbesondere geprüft werden, ob die gegenseitigen Interessen ausreichend Berücksichtigung finden.

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Forderungseinzug

Beispiele: Außergerichtliches Aufforderungsschreiben, gerichtliches Mahnverfahren sowie die klagweise Geltendmachung des Anspruchs

Mehr über Forderungseinzug

Der Forderungseinzug umfasst die Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Schuldner.

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Bau- und Architektenrecht

Beispiele: Haftung bei Baumängeln, Prüfung von Honorarrechnungen, Vertragsgestaltungen, Begleitung der Bauabnahme

Mehr über Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht ist ein Teil des Immobilienrechts und betrifft unter anderem die Rechtsbeziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerks beteiligten Bauherren, Planer, Bauunternehmer und weiteren Beteiligten. Dabei sind insbesondere Vergütungs- und Honorarfragen, Bau- und Planungsmängel sowie Haftungsfragen von hoher Relevanz. Weiterhin fallen in dieses Rechtsgebiet ebenso nachbarrechtliche Angelegenheiten.

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Verwaltungsrecht

Beispiele: Bauordnungsverfügungen, Bauanträge, Enteignung und Enteignungsentschädigungen, Gewerbegenehmigungen und -untersagungen, Gaststättenerlaubnis

Mehr über Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehung des Staates zu seinen Bürgern. Im Bereich des Verwaltungsrechts liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit insbesondere im öffentlichen Baurecht, welches unter anderem das Planungsrecht, das Bauordnungsrecht sowie das Bodenordnungsrecht umfasst und dem Gewerbe- und Gaststättenrecht.

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Verkehrsrecht

Beispiele: Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, Bußgeldbescheide, Führerscheinentzug

Mehr über Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere die Regulierung von Sach- und Körperschäden nach Verkehrsunfällen, dem Versicherungsrecht sowie dem Verkehrsstraf- und dem Ordnungswidrigkeitenrecht.

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Vertragsrecht

Beispiele: Prüfung und Gestaltung von unter anderem Bauträger-, Architekten-, Kauf-, Werk- und Mietverträgen

Mehr über Vertragsrecht

Vor Abschluss eines weitreichenden Vertrags sollte dieser überprüft werden und insbesondere geprüft werden, ob die gegenseitigen Interessen ausreichend Berücksichtigung finden.

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Forderungseinzug

Beispiele: Außergerichtliches Aufforderungsschreiben, gerichtliches Mahnverfahren sowie die klagweise Geltendmachung des Anspruchs

Mehr über Forderungseinzug

Der Forderungseinzug umfasst die Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Schuldner.